Behindertentestament rechtssicher gestalten

Wenn ein Kind oder Angehöriger mit Behinderung abgesichert werden soll, müssen Erbrecht, Sozialleistungen und spätere Verwaltung zusammenpassen. Ich berate Eltern und Familien persönlich zu einer passenden testamentarischen Gestaltung.

Für eine kostenlose erste Einordnung genügt eine kurze Schilderung Ihrer Situation.

Keine Kosten ohne ausdrückliche Beauftragung. Beratung deutschlandweit per Telefon oder Video oder persönlich möglich.

Porträt von Rechtsanwalt Georg Kramer

Worum es in der Beratung geht

Ein Behindertentestament wird wichtig, wenn ein Mensch mit Behinderung abgesichert werden soll und zugleich einkommens- oder vermögensabhängige Sozialleistungen eine Rolle spielen können. Dann muss nicht nur geregelt werden, wer erbt, sondern auch, wer später verwaltet und wofür Vermögen eingesetzt werden darf.

Häufig geht es außerdem um Pflichtteilsfragen, ein bestehendes Ehegattentestament, ein Berliner Testament oder darum, ob eine vorhandene Regelung noch angepasst werden kann.

Mehr zur Planung · Bestehendes Testament? · Ablauf und Kosten

Beratung durch Rechtsanwalt Georg Kramer

Ich bin im Erbrecht tätig und habe mich auf Testamente zugunsten von Menschen mit Behinderung spezialisiert. Die Beratung beginnt mit Ihrer Familiensituation, nicht mit einem Mustertext.

Durch persönliche Erfahrungen im Zusammenhang mit Schwerbehinderung weiß ich, welche Sorgen und organisatorischen Fragen Familien beschäftigen. Deshalb ist mir eine klare, zugewandte und verlässliche Beratung wichtig.

Porträt von Rechtsanwalt Georg Kramer