1. Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern die familiäre Situation zunächst kurz per E-Mail oder telefonisch. Ich prüfe, ob eine erbrechtliche Gestaltung zugunsten eines Kindes oder Angehörigen mit Behinderung grundsätzlich in Betracht kommt und ob eine Erstberatung sinnvoll erscheint. Eine abschließende rechtliche Prüfung oder ein Testamentsentwurf ist mit dieser Ersteinschätzung nicht verbunden.
2. Erstberatung
Ist eine vertiefte Prüfung angezeigt, besprechen wir die Ziele der Gestaltung, bereits vorhandene Testamente, Vermögen und Immobilien, Sozialleistungen sowie mögliche Rollen innerhalb der Familie. Die Erstberatung findet per Videoanruf oder telefonisch statt; auf Wunsch ist auch ein persönlicher Termin vor Ort möglich. Sie dauert in der Regel bis zu 90 Minuten und kostet 200 € inklusive Umsatzsteuer.
3. Honorarvorschlag vor dem Entwurf
Soll im Anschluss ein Entwurf erstellt werden, erhalten Sie vorab einen konkreten Honorarvorschlag. Das Festhonorar richtet sich nach der Komplexität des Einzelfalls und liegt meist zwischen 2.000 € und 4.500 € inklusive Umsatzsteuer. Die Kosten der Erstberatung werden hierauf angerechnet.
4. Entwurf und Besprechung
Nach der Beauftragung erstelle ich den Entwurf und erläutere die vorgesehenen Regelungen. Offene Fragen und etwaige Anpassungen werden gemeinsam besprochen, bevor Sie die finale Fassung sowie Hinweise zu den nächsten Schritten erhalten.