Behindertentestament

Ein Behindertentestament soll Ihr Kind mit Behinderung erbrechtlich absichern und zugleich verhindern, dass Familienvermögen durch eine ungeeignete Erbfolge seine Schutzfunktion verliert.

Entscheidend ist dabei nicht eine einzelne Standardformulierung, sondern eine durchdachte Gestaltung, die Erbrecht, Sozialleistungsrecht und die spätere Verwaltung des Vermögens miteinander verbindet.

Ziel der Gestaltung

Im Mittelpunkt stehen Schutz, Absicherung und Förderung Ihres Kindes. Das Vermögen soll dem Kind nicht unkontrolliert zufließen, sondern ihm zusätzlich zugutekommen, soweit gesetzliche Leistungen den persönlichen Bedarf nicht abdecken.

Zugleich soll das Vermögen vor einem sozialrechtlichen Zugriff geschützt und nach dem Tod des Kindes möglichst in der Familie erhalten werden. Weitere Kinder können, soweit dies rechtlich möglich und sachgerecht ist, in eine ausgewogene Gesamtlösung einbezogen werden. Auch die Absicherung des länger lebenden Ehegatten kann ein wesentlicher Bestandteil der testamentarischen Gestaltung sein.

Risiken ohne passende testamentarische Regelung

Ohne eine geeignete testamentarische Gestaltung wird Ihr Kind nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe. Bezieht es bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen, ist das sozialrechtliche Nachrangprinzip zu beachten. Das geerbte Vermögen muss dann regelmäßig vorrangig für den eigenen Bedarf eingesetzt werden und kann die von den Eltern beabsichtigte Schutz- und Förderfunktion nicht mehr erfüllen.

Auch die Stellung des länger lebenden Ehegatten kann dadurch beeinträchtigt werden. Wird das Kind gesetzlicher Miterbe, entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Ehegatte kann dann beispielsweise über eine Immobilie aus dem Nachlass nicht mehr allein verfügen. Für das Kind muss unter Umständen ein Betreuer handeln. Eine eigentlich auf Absicherung angelegte Situation kann dadurch rechtlich und praktisch erheblich erschwert werden.

Eine bloße Enterbung des Kindes ist ebenfalls keine tragfähige Lösung. Sie führt regelmäßig zu einem Pflichtteilsanspruch, auf den Sozialleistungsträger zugreifen können. Das Kind lediglich aus dem Testament herauszunehmen, beseitigt das Problem daher nicht.

Die tragenden Bausteine eines Behindertentestaments

Ein belastbares Behindertentestament setzt das Kind mit einem Erbteil ein, der deutlich über dem Pflichtteil liegt. Die Pflichtteilsproblematik wird dadurch nicht ausgeblendet, sondern rechtlich in die Gestaltung einbezogen.

Zugleich wird das Kind als Vorerbe eingesetzt; für den späteren Erbfall werden Nacherben bestimmt. Damit wird geregelt, wem das nach dem Tod des Kindes verbleibende Vermögen zufallen soll. Auf diese Weise kann Familienvermögen langfristig erhalten bleiben.

Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die Dauertestamentsvollstreckung, verbunden mit Nacherbenvollstreckung und konkreten Verwaltungsanweisungen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen nicht abstrakt, sondern nach klaren Vorgaben. Erst das Zusammenwirken von einem deutlich über dem Pflichtteil liegenden Erbteil, Vor- und Nacherbschaft sowie Dauertestamentsvollstreckung mit Nacherbenvollstreckung und Verwaltungsanweisungen bildet eine tragfähige Gestaltung.

Was vor dem Entwurf geklärt wird

Vor der Erstellung eines Entwurfs kläre ich mit Ihnen die familiäre Ausgangssituation, bestehende oder absehbare Sozialleistungen, Vermögen und Immobilien, weitere Kinder, die Stellung des länger lebenden Ehegatten, geeignete Testamentsvollstrecker sowie bereits vorhandene Testamente.

Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Regelung die angestrebten Ziele wirklich erreicht. Ein belastbarer Entwurf entsteht nicht aus einem allgemeinen Muster, sondern aus der sorgfältigen rechtlichen Prüfung Ihrer konkreten Situation.